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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 45/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Fertigstellung der eingeschränkten Halteverbotszone in Wersau

Nachdem die Markierungsarbeiten in der Ortsdurchfahrt Wersau, die die Brensbacher Straße, die Kreuzstraße, und die Bahnhofstraße umfasst, fertiggestellt und die letzten noch fehlenden Markierungsarbeiten abgeschlossen sind, konnte nun auch die Beschilderung vorgenommen werden.

Zwischen den beiden Ortsschildern Wersaus erstreckt sich jetzt eine eingeschränkte Halteverbotszone, auf die mit einer entsprechenden Beschilderung hingewiesen wird.

Da die Halteverbotszone nur die Ortsdurchfahrt Wersau betrifft, wurden auch in den Einmündungsbereichen der Zufahrtsstraßen Schilder installiert, die das Ende bzw. den Anfang des Zonenbereiches anzeigen.

Was bedeutet das?

Fahrzeuge dürfen ab sofort nur noch in den markierten Flächen der Ortsdurchfahrt abgestellt werden.

Auf Flächen, die nicht markiert sind, und dazu zählen auch die eigenen Garagen- bzw. Grundstückseinfahrten, ist zukünftig nur noch das kurzzeitige Halten (max. 3 Minuten), z.B. zum Be- und Entladen des Fahrzeuges, erlaubt.

Das Parken ist hier verboten und wird zukünftig auch geahndet.

Um Beachtung der neuen Verkehrsregelung wird gebeten.

Gemeinde Brensbach Straßenverkehrsbehörde