Aufgrund der §§ 60 Abs. 1, 62 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach in der Sitzung am 10.11.2022 folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Brensbach
beschlossen:
Artikel 1
§ 18 Sitzungsordnung, Sitzungsdauer und Film- und Tonaufzeichnungen
(3) Die Sitzungen beginnen in der Regel um 19.00 Uhr und enden um 21.00 Uhr. Die laufende Beratung oder Entscheidung eines Verhandlungsgegenstandes wird abgeschlossen. Unerledigte Verhandlungsgegenstände setzt die oder der Vorsitzende vorrangig auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Änderung nach Artikel 1 tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Brensbach, den 11.11.2023