Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 1 bis 5 a, 6 a, 11 und 11 a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach in der Sitzung am 16. November 2023 die folgende Beitragssatzsatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge beschlossen:
(1) Gemäß § 14 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) wird der Beitragssatz in einer gesonderten Satzung, der Beitragssatzsatzung, festgelegt.
(2) Der wiederkehrende Straßenbeitrag beträgt für den Erhebungszeitraum 2023 - 2026 jährlich Abrechnungsgebiet 9 (Ortsteil Wersau) 0,51 €/m² Veranlagungsfläche
Die vorstehende Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.