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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücken in die Gemeindevertretung Brensbach

Der Gemeindevertreter, Herr Robin Hormel, Hanse Lucke 7, 64395 Brensbach hat unwiderruflich auf sein Mandat als Gemeindevertreter verzichtet.

Ich stelle daher gemäß § 33 Abs. 3 bzw. § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) fest, dass

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Herr Robin Hormel entsprechend seiner Verzichtserklärung aus der Gemeindevertretung Brensbach zum 07.01.2024 ausgeschieden ist und

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Frau Nina Pohl, Am Reechberg 3, 64395 Brensbach – als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands -SPD- mit den meisten Stimmen – in die Gemeindevertretung Brensbach nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte/r des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 5 Wahlberechtigte unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Brensbach, Ezyer Str. 5, 64395 Brensbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Brensbach, den 02.02.2024

Petry, Gemeindewahlleiterin