Gemäß § 114 (2) der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. April 2025 (GVBl. I 2025 Nr. 24), das mit Wirkung vom 05. April 2025 in Kraft getreten ist, wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach in der Sitzung am 18.12. 2025 folgende Beschlüsse gefasst hat:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach beschließt die im Haushaltsjahr 2022 entstandenen über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen in Höhe von 19.700,28 €,
Auszahlungen in Höhe von 311.339,66 €.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach beschließt den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2022.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach erteilt dem Gemeindevorstand für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung.
Der Jahresabschluss 2022 ist ab dem 23.01.2026 unter www.brensbach.de - Rathaus & Gremien - Rathaus - Ortsrecht - Jahresabschlüsse - Jahresabschluss 2022 einsehbar.
Gemäß § 7 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde Brensbach wird darauf hingewiesen, dass jede Person das Recht hat, die im Internet bekannt gemachten Satzungen und Verordnungen der Gemeinde während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Brensbach, 23.01.2026