Auch wenn diese Art von Bekanntmachungen nicht zu einer besinnlichen Weihnachtszeit passt, müssen wir doch erneut auf einen Missstand hinweisen, der zum wiederholten Male vorgekommen ist.
Dieses Mal wurde im Bereich des Hinterwaldteiches vor Mummenroth illegal Müll abgelagert, wie auf dem nachfolgenden Bild zu sehen ist.
Diese Art der Müllentsorgung ist selbstverständlich nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes i. V. m. dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz dar. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Für die ordnungsgemäße Müllentsorgung stehen Restmülltonnen, Papiertonnen, gelbe Säcke, etc. zur Verfügung, die regelmäßig geleert bzw. abgeholt werden.
Auch kann zweimal im Jahr Sperrmüll angemeldet werden, der kostenlos abgeholt wird.
Wer seinen Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt, schadet nicht nur unserer Umwelt, sondern letztendlich auch sich selbst, da die Entsorgungskosten, deren Höhe nicht unerheblich ist, durch die Allgemeinheit getragen werden müssen.
Wer diese oder auch andere illegale Müllablagerungen beobachtet hat oder Hinweise speziell hierzu geben kann, kann sich gerne beim Ordnungsamt der Gemeinde Brensbach melden (spetry@brensbach.de, Tel. 06161/80916).
Die Meldungen werden natürlich vertraulich behandelt.