Aufgrund der nunmehr vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 und den damit verbundenen verkürzten Fristen, ist davon auszugehen, dass die Druckfreigabe für die Stimmzettel erst Ende Januar 2025 erfolgen kann und die Kommunen die Stimmzettel daher erst sehr knapp vor der Wahl erhalten werden.
Dies hat Auswirkungen auf die Ausgabe bzw. Versendung von Briefwahlunterlagen.
Nach aktuellem Stand wird die Briefwahl frühestens ab der 6. KW 2025 möglich sein. Vermutlich eher etwas später.
Das Wahlamt wird aufgrund der genannten verkürzten Frist mit der Bearbeitung von Briefwahlanträgen und der ohnehin erforderlichen Vorbereitungsarbeiten der Bundestagswahl alle Hände voll zu tun haben.
Aus diesem Grunde bitte ich zu überdenken, ob am Wahltag nicht doch der Gang zum Wahllokal eine Überlegung wert wäre. Sofern dies möglich ist.
Dies würde das Wahlamt ungemein entlasten.
Ich bitte um Ihr Verständnis und Beachtung.