Erneut steht uns bald wieder der Jahreswechsel bevor und mit ihm auch die eine oder andere Silvesterparty und natürlich das traditionelle Abbrennen von Feuerwerk.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Brensbach weist, wie in jedem Jahr, vorsorglich darauf hin, dass insbesondere das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im engbebauten Innerortsbereich sowie in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen auch Reet- und Fachwerkhäusern gemäß § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) verboten ist.
Hier ist besonders der Bereich um das Seniorenpflegeheim Oberscholzenhof sowie die Einrichtung für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung „Am Pechofen“ für Brensbach betroffen.
Die Biogasanlage im Ochsenwiesenweg fällt ebenfalls unter diese Kategorie ebenso Stallungen und Gebäude, in denen brandempfindliches Material wie z.B. Heu und Stroh gelagert werden oder sich Tiere aufhalten.
Seitens des Ordnungsamtes der Gemeinde Brensbach wird auf die Allgemeinverfügung, die aufgrund der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) vom 30.01.1991 in der derzeit gültigen Fassung erlassen wurde und ebenfalls in dieser Ausgabe der Brensbacher Nachrichten veröffentlicht ist, verwiesen.
Diese Allgemeinverfügung bezieht sich auf einen festgelegten einzuhaltenden Sicherheitsabstand von 250 Meter zu o.g. brandempfindlichen Gebäuden und Objekten, der beim Abbrennen von Feuerwerk auch am 31.12.2025 und 01.01.2026 zwingend eingehalten werden muss.
Gesetzlich formierte Regelungen verpflichten die Ortspolizeibehörden, Maßnahmen zu treffen, um dafür zu sorgen, dass für den Abbrand von pyrotechnischen Artikeln an den jeweiligen Örtlichkeiten ausreichend Schutzabstände festgelegt werden. Dieser Verpflichtung kommt die Ortspolizeibehörde der Gemeinde Brensbach mit der Allgemeinverfügung nach.
Auch wenn es mit dem Verbot zu Einschränkungen im eigenen Handeln in Bezug auf das Abbrennen eines Feuerwerks führt, erhofft sich das Ordnungsamt der Gemeinde Brensbach Rücksichtnahme und Verständnis aufeinander und füreinander.
Es soll nicht versäumt werden, auf die jährlich zahlreich zu verzeichnenden Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerk stehen, hinzuweisen.
Das nach wie vor stark belastete Fachpersonal in den Krankenhäusern wird durch solche Fälle noch mehr an seine Grenzen gebracht. Auch die Freiwillige Feuerwehr muss bei Bränden, die durch Feuerwerk entstehen können, ausrücken.
Weiterhin entstehen durch das Abbrennen von Feuerwerken jedes Jahr Unmengen an Müll, denn leider ist nicht jeder so pflichtbewusst und beseitigt die Überreste der gezündeten Feuerwerkskörper aus dem öffentlichen Raum.
Auch folgt durch das freigesetzte Schwarzpulver ein enormer Anstieg der Feinstaubbelastung.
Vielleicht haben die vorgenannten Punkte jetzt doch den einen oder die andere zum Nachdenken animiert, ob ein Feuerwerk unbedingt notwendig ist, um das alte Jahr zu verabschieden und das neue Jahr zu begrüßen.
Ordnungsamt der Gemeinde Brensbach