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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Beseitigung von Straßenverschmutzungen

Aufgrund der nassen Witterung sind viele Feldwege sehr aufgeweicht und matschig. U.a. bei landwirtschaftlichen Arbeiten sind dadurch Verschmutzungen auf den befestigten Wegen unvermeidbar.

Trotzdem sollte auf die Spaziergänger und andere Nutzer diesbezüglich Rücksicht genommen werden.

Die Straße muss ohne Probleme zu Fuß oder per Fahrzeug passiert werden können. Dies wird auch durch die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Brensbach vorgeschrieben.

Weiterhin gibt der § 32 der Straßenverkehrsordnung Auskunft darüber, dass Verschmutzungen der Feldwege so bald wie möglich durch den Verursacher zu reinigen sind.

Gerade bei nassem Wetter hat diese Verpflichtung zur Reinigung der Straße oberste Priorität, da durch die Beschaffenheit der Wege die Unfallgefahr naturgemäß ansteigt.

Sollte also ein Unfall passieren, könnten gegen den Verursacher Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden!

Um Unfälle zu vermeiden und auch wegen eines friedlichen Miteinanders, bitten wir, dafür Sorge zu tragen, dass die Verschmutzungen zeitnah beseitigt werden.

Straßenverkehrsbehörde Gemeinde Brensbach