Titel Logo
Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

​​​​​​​Verbrennen von Gartenabfällen

Wer auf seinem Grundstück im Außenbereich (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) pflanzliche Abfälle (Astschnitt, Reisig etc.) verbrennen möchte, muss dies schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Brensbach, Zimmer 2, anzeigen.

Das Formular dazu erhalten Sie unter www.brensbach.de (Rathaus und Gremien / Formulare) oder im Zimmer 2.

Die Anzeige können Sie gerne persönlich bei der Gemeindeverwaltung abgeben oder diese einfach vollständig ausgefüllt und unterschrieben entweder per E-Mail (feueranmeldung@brensbach.de) oder per FAX (06161/80931) mindestens 48 Stunden vor dem Verbrennen zukommen lassen.

Folgendes ist zu beachten:

-

Die Anzeige ist in 2-facher Ausfertigung auszufüllen.

Ein Exemplar ist für die Gemeinde Brensbach bestimmt und dort ausgefüllt abzugeben, das zweite Exemplar ist für den Anzeigenden gedacht.

-

Das Formular für den Anzeigenden ist unbedingt an der Feuerstelle mitzuführen und bei Bedarf vorzuzeigen.

-

Es dürfen AUSSCHLIEßLICH Gartenabfälle verbrannt werden. Grundsätzlich können Gartenabfälle bei den dafür vorgesehenen Einrichtungen abgegeben/entsorgt werden (Grünschnittsammelstelle Gemeinde Brensbach, Grünschnittdeponie Brombachtal, Biotonne etc.). Sperrmüllholz etc. ist über die RESO (Sperrmüll) zu entsorgen.

-

Das Verbrennen im Innenbereich (innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) ist unzulässig.

Regelungen zum Verbrennen landwirtschaftlicher und gärtnerischer Abfälle sind in der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlage (vom 17. März 1975 (GVBl. I S. 48)) zu finden.

Es sind folgende Abbrennzeiten einzuhalten:

Montag – Freitag

08:00 – 16:00 Uhr und

Samstag

08:00 – 12:00 Uhr.

Wir bitten alle Personen, die ihre Gartenabfälle verbrennen möchten, um Verständnis für diese Regelungen.

Diese sind aber notwendig, um zu verhindern, dass die Freiwillige Feuerwehr ausrücken muss; denn genau dies ist der Auftrag unserer Feuerwehr. Nämlich im Ernstfall verfügbar und einsatzbereit zu sein.

Es gilt zu bedenken, dass jeder Feuerwehreinsatz, der tagsüber während der regulären Arbeitszeit der Feuerwehrkameraden stattfindet, Verdienstausfälle nach sich ziehen kann, für die dann der Steuerzahler aufkommen muss.

Außerdem ist zu erwähnen, dass derjenige, der wegen eines nicht angemeldeten Feuers einen Einsatz der Feuerwehr verursacht, die Kosten dieses Einsatzes gemäß der Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Brensbach tragen muss. Zusätzlich kann das Nichtanzeigen eines Feuers noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen.

Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Petry, Tel. 06161/80916, gerne zur Verfügung.

Ordnungsamt