Die Gemeinde Brensbach weist darauf hin, dass die Wiesen, Felder und Äcker von den jeweiligen Eigentümern/Pächtern NUR bis zur Grundstücksgrenze zu bewirtschaften sind!
Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Wirtschaftswege sowie die Bankett-Streifen öffentliche Flächen sind.
Die Wirtschaftswege sind in der Regel in einer Breite von 3 m und die beidseitigen Bankett-Streifen je in 1 m Breite ausgebaut.
Es ist darauf zu achten, dass bei der Bewirtschaftung der Felder die Bankett-Streifen nicht mit Anspruch genommen werden!
Wir bitten dringend um Beachtung!