Hiermit laden wir alle Mitglieder der Kerbjugend Nieder-Kainsbach e.V. zu der am Sonntag, den 03.03.2024, um 19:00 Uhr, in der Fahrzeughalle des Feuerwehrgerätehauses in Nd.-Kainsbach stattfindenden Jahreshauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023 herzlich ein.
Sollte die Versammlung zum o. g. Zeitpunkt nicht beschlussfähig sein, so findet laut § 10 Abs. 1 der Vereinssatzung eine halbe Stunde später (19:30 Uhr) eine neue Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung statt, die dann stets beschlussfähig ist.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden, |
| 2. | Jahresbericht des Vorsitzenden, |
| 3. | Grußworte der Gäste, |
| 4. | Kassenbericht, |
| 5. | Bericht der Kassenprüfer mit Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes, |
| 6. | Beschlussfassung über die Änderung der Vereinssatzung |
|
| a) § 8 Abs. 2 - Einberufung zur Mitgliederversammlung ausschließlich elektronisch und über das Nachrichtenblatt |
|
| b) § 11 Abs. 1 e) - Erhöhung der Anzahl der Beisitzer von drei auf bis zu fünf |
| 7. | Anträge an die Versammlung, |
| 8. | Verschiedenes. |
Anträge an die Versammlung (TOP 7) müssen 7 Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich beim 1. Vorsitzenden (Lucien Abraham, Karl-Neff-Straße 7, 64395 Brensbach) vorliegen.