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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Information an alle Hundehalter

Da wir uns jetzt wieder der Setz- und Brutzeit vom 1. März bis 15. Juni nähern, möchten wir auf die Einhaltung der im April 2008 veröffentlichten „Satzung über die Anleinpflicht von Hunden in der Flur (Feld, Forst und Brache)“ hinweisen. Die Satzung ist auf der Internetseite der Gemeinde Brensbach zu finden.

Weiterhin richten wir unseren Appell an alle Hundebesitzer, aus Rücksichtnahme auf ihre Mitbürger, auch innerorts ihre Hunde anzuleinen.

Was selbstverständlich sein sollte, stellt leider nach wir vor ein großes Problem dar:

Die Hinterlassenschaften der Hunde werden von einigen Hundebesitzern einfach liegengelassen!

Deshalb wiederholt unsere Bitte, den Hundekot mitzunehmen und in dem nächst gelegenen Abfalleimer zu entsorgen.

Niemand möchte doch Bekanntschaft mit einer sog. „Tretmine“ machen und gerade auch für Spaziergänger mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer wäre dies sehr unangenehm.

Beutel/Tüten, die dazu geeignet sind, die Hinterlassenschaften einzusammeln und mitzunehmen, sind in jedem Super- oder Tiermarkt günstig zu erwerben. Dies können auch haushaltsübliche z.B. Allzwecktüten sein.

Auch sollte darauf geachtet werden, dass die Hunde nicht unbeaufsichtigt das Grundstück verlassen können.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ordnungsamt der Gemeinde Brensbach