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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bundestagswahl am 23. Februar 2025 – Wahlbenachrichtigungen

Da es leider vermehrt zu Zustellschwierigkeiten der Wahlbenachrichtigungen kommt, weist das Wahlamt der Gemeinde Brensbach auf folgendes hin:

1.

Jede Person, die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Brensbach eintragen ist, kann auch durch Vorzeigen des Personalausweises ihre Stimme im Wahllokal abgeben.

Eingetragen ist jede wahlberechtigte Person (deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, Vollendung des 18. Lebensjahres, seit mind. 3 Monaten in der BRD wohnhaft oder sich sonst gewöhnlich aufhaltend und kein Ausschluss vom Wahlrecht nach § 13 Bundeswahlgesetz), die

a)

am Stichtag 12.01.2025 für eine Hauptwohnung in der Gemeinde Brensbach nach den Vorschriften des Melderechts als dauernd zugezogen angemeldet ist oder

b)

bei Zuzug nach dem 12.01.2025, bis zum 02.02.2025 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt hat.

Wurde diese Frist nicht eingehalten, muss an dem Wegzugswohnort gewählt werden.

2.

Jede Person, die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Brensbach eintragen ist, kann auch ohne Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen beantragen.

Dies ist entweder

-

über einen Link, https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6437003, auf der Homepage der Gemeinde Brensbach bis spätestens zum 18.02.2025 oder

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per E-Mail unter Angabe der persönlichen Daten wie vollständiger Vor- und Familiennamen, Anschrift und Geburtsdatum oder

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persönlich zu den allgemeinen bzw. zusätzlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Brensbach anlässlich der Wahl unter Vorzeigen des Personalausweises möglich.

Nach wie vor ist es dennoch zu bevorzugen, dass Sie Ihre Stimme, wenn möglich, am 23.02.2025 zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr persönlich im Wahllokal abgeben.

Brensbach, 14.02.2025
Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Brensbach