Bald ist es soweit: in der Gemeinde Brensbach finden die Kommunalwahlen statt, zu denen die folgenden Abstimmungen zählen:
Wahl der Gemeindevertretung
Wahl der Ortsbeiräte
Wahl des Kreistages
Außerdem findet gleichzeitig die Wahl des zukünftigen Bürgermeisters der Gemeinde Brensbach statt.
Es gibt 2 Möglichkeiten um Stimmen abzugeben:
| - | das ist zum einen die Briefwahl, die bevorzugt dann anzuwenden ist, wenn man an dem Tag der Wahl keine Zeit hat oder man nicht zum Wahllokal kommen kann und |
| - | der Gang zum Wahllokal, um vor Ort sein Kreuz bei den Stimmzetteln der Abstimmungen zu setzen. |
Der Gang zum Wahllokal kann nicht nur dazu dienen, dort mit anderen Wählerinnen und Wählern, die man vielleicht schon länger nicht mehr gesehen hat, ins Gespräch zu kommen, sondern auch dazu beizutragen, dass es überhaupt ein separates Wahlergebnis für seinen eigenen Wahlbezirk gibt.
Es gilt nämlich die sogenannte „unter-30-Wähler-Regel“.
Das bedeutet, sollten in einem Wahllokal weniger als 30 Stimmen für die Wahlen abgegeben worden sein, darf dieses Wahllokal die vorhandenen Stimmzettel nicht auszählen (Wahrung des Wahlgeheimnisses), sondern muss diese an ein anderes Wahllokal abgeben.
Dort werden die Stimmzettel dann vermischt und gemeinsam ausgezählt.
Das bedeutet aber auch, dass es kein eigenes Ergebnis sowohl des „abgebenden“ als auch des „aufnehmenden“ Wahlbezirkes gibt.
Wer sich vorab einen Überblick über die Stimmzettel und die entsprechenden Bewerber und Bewerberinnen verschaffen möchte, kann sich zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinde Brensbach Musterstimmzettel abholen oder einsehen oder diese über den untenstehenden QR-Code aufrufen.
Egal welche Art der Stimmabgabe Sie wählen: Jede Stimme zählt