Der Gemeinderat Baar-Ebenhausen hat am 28.11.2023 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellten Bebauungsplan Nr. 39 „Gänsweiher“ als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1646 der Gemarkung Ebenhausen.
Der Bebauungsplan Nr. 39 „Gänsweiher“ mit Begründung und Gutachten trat mit seiner Bekanntmachung am 15.12.2023 in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung und Gutachten in der Bauverwaltung im Rathaus während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan, seine Begründung und Gutachten einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Einsichtnahme in das Ergebnis einer Stellungnahme von mehr als 50 Personen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB gingen bei der Gemeinde Stellungnahmen gleichen Inhalts von mehr als 50 Personen ein.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB kann die Mitteilung des Ergebnisses dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglich wird.
Die Einsicht in das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen ist ab 18.12.2023 während der Dienststunden im Rathaus, Bauverwaltung, Zimmer 103 möglich.