Der Gemeinderat Baar-Ebenhausen hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 den Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) beschlossen.
Der Neuerlass war notwendig, da in § 2 Nr. 8 der Satzteil „Therapiehunde nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses und eines Ausbildungszertifikats“ durch „Assistenzhunde nach Vorlage des Zertifikats gem. § 12 g S. 3 BGG“ ersetzt wurde.
Die neue Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Sie liegt im Rathaus Baar-Ebenhausen, Zimmer 201, Olympiastraße 1, 85107 Baar-Ebenhausen zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden aus und kann auf der gemeindlichen Homepage unter Ortsrecht eingesehen werden.