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Mitteilungsblatt der Gemeinde Baar-Ebenhausen
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Der Gemeinderat Baar-Ebenhausen hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 den Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) beschlossen.

Der Neuerlass war notwendig, da in § 2 Nr. 8 der Satzteil „Therapiehunde nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses und eines Ausbildungszertifikats“ durch „Assistenzhunde nach Vorlage des Zertifikats gem. § 12 g S. 3 BGG“ ersetzt wurde.

Die neue Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Sie liegt im Rathaus Baar-Ebenhausen, Zimmer 201, Olympiastraße 1, 85107 Baar-Ebenhausen zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden aus und kann auf der gemeindlichen Homepage unter Ortsrecht eingesehen werden.