Aufgrund von Art. 9 Abs. 5 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFg) i.V.m. Art. 4 Gesetz über die
kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. Gemeindeordnung (GO) erlässt der
Schulverband Mittelschule Reichertshofen (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm) gemäß
Beschluss der Verbandsversammlung vom 03.12.2025 folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.628.090,00 € |
| Vermögenshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 328.100,00 € |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| Verwaltungsumlage | |
| (1) | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 1.302.540,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Verbandsschüler der Mitglieder des Schulverbandes bemessen. |
| (2) | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober des Vorjahres auf 356 Verbandsschüler festgesetzt. |
| (3) | Die Verwaltungsumlage je Verbandsschüler wird auf 3.658,8202 € festgesetzt. |
Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 6.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Das Landratsamt Pfaffenhofen hat mit Schreiben vom 09.12.2025 (Aktenzeichen 60/941-2025/010344) rechtsaufsichtlich Stellung genommen. Die Haushaltssatzung 2026 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gem. Art. 26 Abs. 1, Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tage der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen, Außenstelle Feuerwehrhaus, Münchner Str. 30, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.