Es wird immer häufiger festgestellt, dass Hecken, Sträucher und Bäume von Privatgrundstücken in den Bereich der Gehwege und der Fahrbahnen hineinragen. Dadurch kann es zu Verkehrsbehinderungen oder gar Verkehrsgefährdungen kommen. Auch Beschädigungen an vorbeifahrenden Fahrzeugen sind nicht ausgeschlossen. Insbesondere können Entsorgungsfahrzeuge und auch Rettungsfahrzeuge an der Zufahrt gehindert werden.
Wir bitten alle Grundstückseigentümer bzw. die Verfügungsberechtigten der Grundstücke, die überhängenden Zweige und Äste regelmäßig zu beseitigen und so zum Erhalt der Verkehrssicherheit beizutragen. Zu berücksichtigen sind dabei alle Überhänge an öffentlichen Verkehrsflächen somit auch die Grundstückseite, über die keine direkte Erschließung stattfindet.
Der Bewuchs darf generell nicht über die Grenze in die öffentlichen Flächen bzw. den Verkehrsraum hineinragen.
In der Höhe ist ein Lichtraumprofil von mindestens 4,50 m über der Fahrbahn und 2,50 m über Gehwegen oder Radwegen dauernd freizuhalten.