Saubere Gehwege und Straßen tragen zu einem gepflegten Ortsbild und zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei. Daher sind die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer nach der Verordnung zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen der Gemeinde Baar-Ebenhausen verpflichtet, die Reinigungsflächen regelmäßig zu säubern. Dazu gehören das Kehren der Flächen, die Beseitigung von Kehricht, Schlamm und sonstigen Verunreinigungen sowie das Entfernen von Gras und Unkraut.
Die Reinigungsfläche umfasst den an das Grundstück angrenzenden Gehweg sowie mindestens einen Meter der Fahrbahn.
Bitte entfernen Sie Gras und Unkraut regelmäßig von den Gehwegen und kehren Sie diese mindestens einmal im Monat. Mit Ihrer Unterstützung tragen Sie nicht nur zu einem sauberen Ortsbild bei, sondern helfen auch dabei, die Straßenabläufe freizuhalten und einen ungehinderten Abfluss des Regenwassers zu gewährleisten.