Jeder Grabbesitzer/Nutzungsberechtigte an einer Grabstelle ist verpflichtet, sein Grabmal stets standsicher zu halten.
Unabhängig von der Kontrollpflicht jedes Grabbesitzers/Nutzungsberechtigten wird durch die Friedhofsverwaltung (in unserem Fall ist die Firma Klaus Stolzenberger mit der Überprüfung beauftragt) jährlich die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen auf dem gemeindlichen Friedhof in Baar durchgeführt.
In diesem Jahr findet die Sicherheitskontrolle nach Ankündigung der Firma Stolzenberger in der Woche vom 21.07. bis 25.07.2025 statt.