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Mitteilungsblatt der Gemeinde Baar-Ebenhausen
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Baar-Ebenhausen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Gewerbegebiet Süd-West“

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Baar-Ebenhausen hat in seiner Sitzung am 25.02.2025 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Gewerbegebiet Süd-West“ und die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich sowie am 24.06.2025 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden für die Flächennutzungsplanänderung beschlossen.

Durch die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 8. Flächennutzungsplanänderung erhofft man sich wichtige Erkenntnisse für den Bebauungsplan Nr. 40 „Gewerbegebiet Süd-West“.

Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 17.06.2025 maßgebend. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 258, 259, 260, 261, 262, 263, 264/1, 266/TF und 267 TF der Gemarkung Baar.

Mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine Fläche von ca. 3,9 ha von Flächen für die Landwirtschaft in gewerbliche Bauflächen umgewidmet werden.

Der Planentwurf wurde ausgearbeitet von Lindschulte, Dr.-Leo-Ritter-Str. 7, 93049 Regensburg.

Der Planentwurf in der Fassung vom 17.06.2025 mit Begründung und Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 02.07. bis einschließlich 30.07.2025 während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr) im Bauamt der Gemeinde, Zimmer 201, Olympiastr. 1, 85107 Baar-Ebenhausen zur Äußerung und Erörterung der Planung aus.

Die Planunterlagen können zusätzlich im Internet unter www.baar-ebenhausen.de – Startseite – Aktuelles & Termine -Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.