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Mitteilungsblatt der Gemeinde Baar-Ebenhausen
Ausgabe 15/2023
Bürgerinfo - Interessantes - Wissenswertes
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Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger

Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas) in Bayern können seit 15. Mai 2023 bis 20.Oktober 2023 beantragt werden. Für die Antragstellung benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat. Mit diesem können Sie sich einfach, unkompliziert und sicher im Online-Antragsportal anmelden. Alternativ besteht die Möglichkeit den Antrag über die eingerichtete Hotline, erreichbar unter der Telefonnummer 089 59976061122, zu stellen.

Allgemeine Informationen

Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.

Der Bund stellt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung.

Zu den nicht leitungsgebundenen Energieträgern zählen Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks.

Für die Umsetzung der Härtefallhilfe im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zuständig. Auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zuständig.

Der Vollzug der Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundenen Energieträger erfolgt in Bayern durch das Unternehmen KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG).

Details unter: https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php