Titel Logo
Mitteilungsblatt der Gemeinde Baar-Ebenhausen
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung Haushaltsatzung 2023 Schulverband

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule Reichertshofen für das Haushaltsjahr 2022

I.

Aufgrund von Art. 9 Abs. 5 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFg) i.V.m. Art. 4 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Mittelschule Reichertshofen (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm) gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom 19.12.2022 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

1.391.138,00 €

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

155.000,00 €

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Verwaltungsumlage

(1)

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 1.218.638,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Verbandsschüler der Mitglieder des Schulverbandes bemessen.

(2)

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober des Vorjahres auf 333 Verbandsschüler festgesetzt.

(3)

Die Verwaltungsumlage je Verbandsschüler wird auf 3.659,5736 € festgesetzt.

Investitionsumlage

(4)

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 27.400,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Verbandsschüler der Mitglieder des Schulverbandes bemessen.

(5)

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober des Vorjahres auf 333 Verbandsschüler festgesetzt.

(6)

Die Investitionsumlage je Verbandsschüler wird auf 82,2823 € festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 6.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

II.

Das Landratsamt Pfaffenhofen hat mit Schreiben vom 10.01.2023 (Aktenzeichen 60/941) rechtsaufsichtlich Stellung genommen. Die Haushaltssatzung 2023 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

III.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gem. Art. 26 Abs. 1, Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 GO und § 4 Satz 1 der Bekanntmachungsverordnung während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle des Schulverbandes, der Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen, Schloßgasse 5, Zimmer 15, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.

Reichertshofen, 20.01.2023
Michael Franken, Schulverbandsvorsitzender