I.
Aufgrund von Art. 9 Abs. 5 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFg) i.V.m. Art. 4 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Mittelschule Reichertshofen (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm) gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom 19.12.2022 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit |
1.391.138,00 € |
| Vermögenshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit |
155.000,00 € |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Verwaltungsumlage
| (1) | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 1.218.638,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Verbandsschüler der Mitglieder des Schulverbandes bemessen. |
| (2) | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober des Vorjahres auf 333 Verbandsschüler festgesetzt. |
| (3) | Die Verwaltungsumlage je Verbandsschüler wird auf 3.659,5736 € festgesetzt. |
Investitionsumlage
| (4) | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 27.400,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Verbandsschüler der Mitglieder des Schulverbandes bemessen. |
| (5) | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober des Vorjahres auf 333 Verbandsschüler festgesetzt. |
| (6) | Die Investitionsumlage je Verbandsschüler wird auf 82,2823 € festgesetzt. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 6.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
II.
Das Landratsamt Pfaffenhofen hat mit Schreiben vom 10.01.2023 (Aktenzeichen 60/941) rechtsaufsichtlich Stellung genommen. Die Haushaltssatzung 2023 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
III.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gem. Art. 26 Abs. 1, Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 GO und § 4 Satz 1 der Bekanntmachungsverordnung während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle des Schulverbandes, der Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen, Schloßgasse 5, Zimmer 15, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.