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Mitteilungsblatt der Gemeinde Baar-Ebenhausen
Ausgabe 2/2025
Bürgerinfo - Interessantes - Wissenswertes
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Bürgerinfo - Interessantes - Wissenswertes

Wichtiger Hinweis zu Ihrem Grundsteuerbescheid

Der Grundsteuerbescheid, den Sie Mitte Januar mit der Post erhalten haben, beinhaltet erstmals die neue Bewertung der Grundsteuer zum 01.01.2025 nach der gesetzlich vorgeschriebenen neuen bayerischen Bewertungsmethode für die

Grundsteuer A

(„agrarisch“ für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) wie bisher nach dem Ertragswert des Betriebes und

Grundsteuer B

(„baulich“ für bebaute, unbebaute gewerbliche und private Grundstücke) nach dem Wert unabhängigen Flächenmodell.

Die in diesem Bescheid festgesetzte Grundsteuer basiert auf dem vom Finanzamt Pfaffenhofen a. d. Ilm übermittelten Grundsteuermessbetrag.

Das Finanzamt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat diesen Grundsteuermessbetrag nach den von Ihnen über ELSTER bzw. in Papierform übermittelten Daten zu Ihrer Immobilie bzw. nach geschätzten Werten berechnet.

Die Gemeinde Baar-Ebenhausen ist an die Bescheide des Finanzamtes Pfaffenhofen a. d. Ilm gebunden und kann Änderungen nur dann vornehmen, wenn das Finanzamt Pfaffenhofen a. d. Ilm den Grundsteuermessbetrag ändert.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Grundsteuerbewertung / Grundsteuermessbetrag haben oder damit nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte ausschließlich an das zuständige

Finanzamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm

Unter www.finanzamt.bayern.de/Pfaffenhofen/.de finden Sie nähere Angaben über Kontaktmöglichkeiten (Telefon, Ansprechpartner etc.)

Sollten Sie nicht mehr Eigentümer sein und trotzdem einen Grundsteuerbescheid erhalten, so wenden Sie sich auch bitte hier ausschließlich an das zuständige Finanzamt.

Wenn Sie sich mit Ihrem Widerspruch gegen die Höhe der Grundsteuer oder die Berechnungsgrundlagen zu den Äquivalenzbeträgen oder Messbeträgen an die Gemeinde Baar-Ebenhausen wenden, so kann diesen Widersprüchen nicht abgeholfen werden. Hierfür müssen Sie sich mit Einsprüchen bzw. Anträgen auf Berichtigung an das Finanzamt wenden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Nichtabhilfe durch die Gemeinde Baar-Ebenhausen und die Vorlage an die Widerspruchsbehörde (Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm) eine kostenpflichtige Widerspruchsentscheidung zur Folge hat.

Gemeinde Baar-Ebenhausen
Finanzverwaltung