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Mitteilungsblatt der Gemeinde Baar-Ebenhausen
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule Reichertshofen für das Haushaltsjahr 2025

I.

Aufgrund von Art. 9 Abs. 5 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFg) i.V.m. Art. 4 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Mittelschule Reichertshofen (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm) gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom 16.12.2024 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.581.730,00 €

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

225.000,00 €

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Verwaltungsumlage

(1) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 1.403.330,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Verbandsschüler der Mitglieder des Schulverbandes bemessen.

(2) Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober des Vorjahres auf 337 Verbandsschüler festgesetzt.

(3) Die Verwaltungsumlage je Verbandsschüler wird auf 4.164,184 € festgesetzt.

Investitionsumlage

(4) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 105.000,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Verbandsschüler der Mitglieder des Schulverbandes bemessen.

(5) Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober des Vorjahres auf 337 Verbandsschüler festgesetzt.

(6) Die Investitionsumlage je Verbandsschüler wird auf 311,5727 € festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 6.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

II.

Das Landratsamt Pfaffenhofen hat mit Schreiben vom 09.01.2025 (Aktenzeichen 60/941-2024/007579) rechtsaufsichtlich Stellung genommen. Die Haushaltssatzung 2025 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

III.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gem. Art. 26 Abs. 1, Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tage der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen, Außenstelle Feuerwehrhaus, Münchner Str. 30, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.

Reichertshofen, 24.01.2025
Michael Franken, Schulverbandsvorsitzender