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Mitteilungsblatt der Gemeinde Baar-Ebenhausen
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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EinbeziehungssatzungWeiherstraße

Einbeziehungssatzung „Weiherstraße“

Der Gemeinderat Baar-Ebenhausen hat am 26.09.2023 in öffentlicher Sitzung die Einbeziehungssatzung „Weiherstraße“ gebilligt und beschlossen, diese gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Weiherstraße“ umfasst die Fl.Nr. 1585/1 der Gemarkung Ebenhausen.

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Frist von 05.10. bis einschließlich 06.11.2023 zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter der Internet-Adresse www.baar-ebenhausen.de/Startseite/Aktuelle Informationen/Bekanntmachungen einsehbar.