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Mitteilungsblatt der Gemeinde Baar-Ebenhausen
Ausgabe 21/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Veröffentlichungsliste der Fundgegenstände

Gemäß § 965 ff. BGB werden folgende Fundgegenstände bekanntgegeben:

Hinweis:

Die Fundgegenstände können während der Öffnungszeiten im Fundbüro (Olympiastr. 1, 85107 Baar-Ebenhausen, Telefonnummer 08453/320520, meldeamt@baar-ebenhausen.de) abgeholt werden.

Ansprüche müssen innerhalb von 6 Monaten nach Anzeige geltend gemacht werden, andernfalls gehen die Fundsachen in das Eigentum des Finders oder der Gemeinde/Stadt über (§ 973 BGB).

Aushang am: 01.10.2025

Baar-Ebenhausen, 01.10.2025

Abgenommen am:

Namenszeichen

gez. Frohring