Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2025 unverändert zu belassen.
Der Hebesatz für die Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) sowie für die Grundstücke (Grundsteuer B) liegt damit weiterhin bei 300 v. H.
Wie Sie sicherlich bereits bei Erhalt Ihres Messbescheids für die Bemessung der Grundsteuer ab 2025 ersehen konnten, wird es gerade bei der Grundsteuer B durch die geänderte Bewertung zu Erhöhungen kommen. Darauf hat die Gemeinde Baar-Ebenhausen keinen Einfluss. Die Veranlagung der Grundsteuer erfolgt auf Grundlage des vom Finanzamt angesetzten Messbetrages.
Bei Fragen zu Ihrem Messbescheid wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt.