Die Verordnung zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen der Gemeinde Baar-Ebenhausen verpflichtet die Grundstückseigentümer die Reinigungsflächen regelmäßig zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entsorgen und wachsendes Gras und Unkraut zu entfernen.
Die Reinigungsfläche umfasst den an das Grundstück angrenzende Gehweg sowie mindestens 1 m der Fahrbahn.
Wir bitten Sie, Gras und Unkraut regelmäßig von den Gehwegen zu entfernen und diese mindestens einmal im Monat zu kehren sowie die Abflüsse von Laub freizuhalten. Das Reinigung der Gehwege und Abflüsse trägt einen großen Teil dazu bei, den Abfluss des Regenwassers, insbesondere Schmelzwasser nach Schnellfall, über die Straßenabläufe zu gewährleisten.