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Mitteilungsblatt der Gemeinde Baar-Ebenhausen
Ausgabe 25/2025
Bürgerinfo - Interessantes - Wissenswertes
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Bürgerinfo - Interessantes - Wissenswertes

Durch Hecken, Sträucher und Bäume von Privatgrundstücken die in den Bereich der Gehwege und Fahrbahnen ragen, kann es zu Verkehrsbehinderungen oder gar Verkehrsgefährdungen kommen. Auch Beschädigungen an vorbeifahrenden Fahrzeugen sind nicht ausgeschlossen. Insbesondere können Entsorgungsfahrzeuge oder Rettungsfahrzeuge an der Zufahrt einzelner Straßenabschnitte gehindert werden.

Wir bitten alle Grundstückseigentümer bzw. die Verfügungsberechtigten der Grundstücke, die überhängenden Zweige und Äste regelmäßig zu beseitigen und so zum Erhalt der Verkehrssicherheit beizutragen. Zu berücksichtigen sind dabei alle Überhänge an öffentlichen Verkehrsflächen somit auch die Grundstückseite, über die keine direkte Erschließung stattfindet.

Der Bewuchs darf generell nicht über die Grenze in öffentliche Flächen bzw. den Verkehrsraum ragen.

In der Höhe ist ein Lichtraumprofil von mindestens 4,50 m über der Fahrbahn und 2,50 m über Geh- oder Radwegen dauernd freizuhalten.