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Mitteilungsblatt der Gemeinde Baar-Ebenhausen
Ausgabe 4/2024
Bürgerinfo - Interessantes - Wissenswertes
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INFO zu einer Bürgerversammlung 2024

Bürgerversammlung 2024

Art. 18 Bayerische Gemeindeordnung (BayGO)

Was sind Bürgerversammlungen? Welchen Zweck erfüllen Bürgerversammlungen?

Die Bürgerversammlung ist die Möglichkeit der Rathausspitze, mit den Bürger/-innen direkt zu kommunizieren. Sie ermöglichen den Bürger/-innen, Meinungen auszutauschen sowie Anfragen zu stellen oder örtliche Probleme zu diskutieren. Bürgerversammlungen sind eine ideale Gelegenheit, um direkt und unbürokratisch mit der Gemeindeverwaltung in Kontakt zu treten. Dadurch kann sich jede/r Baar-Ebenhausener/-in am gesellschaftlichen und kommunalpolitischen Diskurs der Gemeinde beteiligen.

Wer kann bzw. soll kommen?

Bürgerversammlungen sind öffentliche Veranstaltungen, das heißt alle Einwohner/-innen der jeweiligen Ortsteile, v.a. auch Jugendliche sind herzlich willkommen.

Rede- und antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Gemeindeangehörigen, das heißt also jede/r, der/die in der Gemeinde eine Wohnung innehat. Der Begriff der Wohnung ist hierbei nicht identisch mit dem Begriff des Wohnsitzes. Auch das Alter, die Staatsangehörigkeit oder die Dauer des Wohnens sind für die Einwohnereigenschaft grundsätzlich ohne Bedeutung. Das bedeutet, dass beispielsweise auch Jugendliche ein Rede- und Antragsrecht in Bürgerversammlungen haben.

Warum soll ich an Bürgerversammlungen teilnehmen?

Als Bürger/-in eines demokratisch geführten Landes ist es das Privileg eines jeden, sein Mitbestimmungsrecht auch zu nutzen und sich am gesellschaftlichen und politischen Geschehen in seiner Heimatgemeinde beteiligen zu dürfen. Es gibt nur wenige vergleichbare Möglichkeiten, so direkt an Informationen zu gelangen und aktiv an der Gemeindepolitik teilzunehmen. Bürgerversammlungen haben einen sehr hohen Stellenwert in der Gemeindeverwaltung, was nicht zuletzt auch daran erkennbar ist, dass die Anliegen der Bürger/-innen - sofern sie nicht direkt in der Versammlung beantwortet werden können - protokolliert und an die entsprechenden Fachbereiche zur Erledigung weitergeleitet werden.

Wie oft gibt es Bürgerversammlungen in Baar-Ebenhausen?

Bürgerversammlungen finden mindestens einmal jährlich statt. In Baar-Ebenhausen werden sie aufgrund der Infrastruktur und der Ortsprägung in einer Versammlung abgehalten. Die Bürgerversammlung findet meist gegen Ende März eines Kalenderjahres statt.

Wer ist bei einer Bürgerversammlung dabei?

Neben dem Ersten Bürgermeister sind die Amtsleiter der Gemeindeverwaltung Baar-Ebenhausen als Leiter der einzelnen Fachbereiche anwesend. Weiter nehmen auch Gemeinderäte an den Bürgerversammlungen teil. Die Vertreter der örtlichen Medien sind im Regelfall ebenfalls vor Ort – und selbstverständlich die Einwohner/-innen bzw. Bürger/-innen der Gemeinde.