Straßennamen und Hausnummern werden von der Gemeinde zugeteilt und tragen wesentlich zur Orientierung innerhalb der Ortschaften bei. Sie gewährleisten insbesondere bei Notfällen einen effektiven Einsatz der Rettungsdienste und der Polizei, erleichtern Postzustellungen, aber auch den privaten Besuchsverkehr. Grundstückeigentümer sind verpflichtet die zugeteilten Hausnummern an ihren Grundstücken anzubringen. Um die Zuverlässigkeit dieses Systems zu sichern, bitten wir Sie, die Hausnummernschilder regelmäßig auf gute Sichtbarkeit und deutliche Lesbarkeit zu überprüfen. Eine bestimmte Gestaltung der Hausnummernschilder ist dabei nicht vorgeschrieben. Bei der Anbringung sollte zusätzlich darauf geachtet werden, dass die Hausnummer schnell dem jeweiligen Anwesen zugeordnet werden kann.