Alle Hundebesitzer werden darauf hingewiesen, dass die
Hundesteuer für 2023 am 1. April 2023 zur Zahlung fällig ist.
Es ergeht deshalb die Aufforderung, die Hundesteuer zu überweisen.
Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird abgebucht bzw. eingezogen.
(siehe Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 1. Januar 2022)
Bei Rückfragen bitte im Steueramt, Frau Krauss, Zimmer 4, Telefon 3205-18 melden.
Ebenfalls werden die Hundebesitzer, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, aufgefordert, dies ab sofort vorzunehmen.