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Mitteilungsblatt der Gemeinde Baar-Ebenhausen
Ausgabe 6/2023
Bürgerinfo - Interessantes - Wissenswertes
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Öffentliche Zahlungsaufforderung an alle Hundebesitzer

Alle Hundebesitzer werden darauf hingewiesen, dass die

Hundesteuer für 2023 am 1. April 2023 zur Zahlung fällig ist.

Es ergeht deshalb die Aufforderung, die Hundesteuer zu überweisen.

Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird abgebucht bzw. eingezogen.

(siehe Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 1. Januar 2022)

Bei Rückfragen bitte im Steueramt, Frau Krauss, Zimmer 4, Telefon 3205-18 melden.

Ebenfalls werden die Hundebesitzer, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, aufgefordert, dies ab sofort vorzunehmen.