Am Sonntag, den 22.03.2026 findet im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm die Stichwahl für das Amt des Landrats statt.
Gerne möchten wir Sie in diesem Zusammenhang über einige Punkte informieren:
Sofern Sie im Rahmen der Hauptwahl am Sonntag, den 08.03.2026 bereits für eine mögliche Stichwahl einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt haben, werden Ihnen die Briefwahlunterlagen postalisch übermittelt.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die Unterlagen an die Anschrift übersenden, an die wir auch Ihre Unterlagen für die Hauptwahl übersandt haben, es sei denn, Sie haben für die Stichwahlunterlagen ausdrücklich eine hiervon abweichende Versandanschrift angegeben. Sollten Sie diese Vorgehensweise nicht wünschen, bitten wir Sie uns das unverzüglich mittzuteilen.
Sofern Sie nur für die Hauptwahl einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt haben, können Sie, auch wenn Ihnen die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegt, unter Vorlage eines amtlichen Ausweises in ihrem Abstimmungsraum wählen.
Haben Sie nur für die Hauptwahl einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt, wäre es unzulässig gewesen, Ihnen automatisch auch einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für eine Stichwahl zu übersenden.
Neue Wahlbenachrichtigungen werden Ihnen für die Stichwahl nicht übersandt. Die ursprünglichen Wahlbenachrichtigungen für die Hauptwahl am 08. März 2026 haben auch für die Stichwahl Ihre Gültigkeit. Wenn Sie nicht mehr wissen, in welchen Abstimmungsraum Sie sich bei einer Stichwahl begeben müssen, gibt Ihnen das Wahlamt über Ihren Abstimmungsraum gerne Auskunft.
Sollten Sie auch hinsichtlich der Stichwahl einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wünschen, so können Sie schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) einen Antrag im Wahlamt stellen. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnr., Postleitzahl, Ort) anzugeben. Einen Mustervordruck erhalten Sie auf Wunsch gerne in der Gemeindeverwaltung.
Wir bitten jedoch die Postlaufzeiten für den Hin- und Rückversand der Briefwahlunterlagen zu beachten.
Gleichzeitig möchten wir Sie darüber informieren, dass Wahlscheine nur bis Freitag, den 20. März 2026 um 15:00 Uhr im Wahlamt beantragt werden können. Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig zugehen, können neue Unterlagen bis zum Samstag, den 21. März 2026 um 12:00 Uhr vom Wahlamt ausgestellt werden. Bei kurzfristiger Erkrankung besteht noch die Möglichkeit, Wahlscheine bis zum 22. März 2026 um 15:00 Uhr zu beantragen.
Bitte beachten Sie: Die Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, 22. März 2026 um spätestens 18:00 Uhr im Wahlamt vorliegen.