Die Gemeinde Baar-Ebenhausen ist mit den Schutzgebieten „Pichler See“, „Am Heideweiher“ und „Derbelmoos“ von der Verordnung betroffen.
Das Betreten von Flächen der freien Natur in den Wiesenbrütergebieten zum Zwecke der Erholung ist in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli jeden Jahres verboten. Das Betreten der Wege, die in der jeweiligen Gebietskarte rot gekennzeichnet sind, ist zum Zwecke der Erholung in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli jeden Jahres verboten.
| Zum Betreten im Sinne dieser Verordnung gehört auch | |
| 1. | das Befahren mit Fahrzeugen aller Art oder mit Wohnwagen und das Abstellen von Fahrzeugen, |
| 2. | das Reiten, |
| 3. | sportliche Betätigungen, |
| 4. | das Zelten und Lagern |
| 5. | das Mitführen von Hunden |
| 6. | das Lärmen, z.B. mit Tonübertragungsgeräten, |
| 7. | das Aufsteigen und Landen von Flugmodellen, Drohnen und sonstigen Flugkörpern, |
| 8. | Feuer machen oder zu betreiben |
Ausgenommen von den Verboten ist das Wandern, Laufen, Reiten, Radfahren und Mitführen von kurzangeleinten Hunden auf den Wegen, die in der jeweiligen Gebietskarte neutral (nicht rot) gekennzeichnet sind.
Die Verordnung gilt nicht für die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung auf Acker- und Grünanlagen, die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung, die rechtmäßige Ausübung der Jagd sowie Unterhaltsmaßnahmen an den Straßen, Wegen und Gewässern.