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Mitteilungsblatt der Gemeinde Baar-Ebenhausen
Ausgabe 8/2023
Bürgerinfo - Interessantes - Wissenswertes
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Aufsichtspflicht der Hundehalter

Nachdem im Bereich der Olympiastraße freilaufende Hunde gesehen wurden, wie sie Rehe gejagt haben, möchten die Gemeinde Baar-Ebenhausen und die örtlichen Jagdpächter alle Hundebesitzer eindringlich auf ihre Aufsichtspflicht hinweisen.

Da unsere heimischen Wildtiere im Frühling ihre Jungtiere zur Welt bringen und bis in den Sommer mit deren Aufzucht beschäftigt sind, ist dies eine sehr sensible Zeit. Freilaufende Hunde stellen sowohl für die Jungtiere als auch für die Elterntiere eine große Gefahr dar. Jungtiere sind eine leichte Beute für wildernde Hunde und die Elterntiere werden bei der Versorgung und Hege des Nachwuchses gestört, wenn nicht sogar verletzt. Auch unsere Wiesenbrüter brauchen in dieser Zeit Ruhe in ihren ausgewiesenen Brutgebieten.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihren Hund jederzeit unter Kontrolle haben und er sich keinem Wildtier nähert. Behalten Sie Ihren Hund im Zweifelsfall an der Leine. Wird ein freilaufender Hund gesichtet, der Wild hetzt oder sogar verletzt oder tötet, kann das für den Hundebesitzer weitreichende Folgen haben.

Wer seinen Hund unbeaufsichtigt in einem Jagdrevier freilaufen lässt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Geschieht dies vorsätzlich, kann es sich sogar um eine Straftat handeln. Der Jagdpächter selbst kann seinerseits Schadenersatzforderungen geltend machen oder den wildernden Hund sogar durch Abschuss töten.

Wird der Hund durch einen solchen Vorfall als gefährlicher Hund eingestuft, wird die Gemeinde zudem prüfen, ob Auflagen zur Hundehaltung mittels Bescheides erlassen werden müssen.

Durch Ihr umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten tragen Sie zu einem lebenswerten Miteinander von Menschen, Hunden und Wildtieren bei und schützen damit auch unsere heimische Artenvielfalt.