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Mitteilungsblatt der Gemeinde Baar-Ebenhausen
Ausgabe 8/2023
Bürgerinfo - Interessantes - Wissenswertes
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Lärmbelästigungen durch Rasenmäher und Co.

Viele Menschen freuen sich, dass die neue Gartensaison endlich begonnen hat. Nun gibt es wieder die Möglichkeit, den heimischen Garten zu genießen. Damit die eigene Freude aber nicht zu Ärger in der Nachbarschaft führt, bittet die Gemeinde, einige Regelungen zum Lärmschutz zu beachten:

Rasenmäher, Vertikutierer, Rasentrimmer, Heckenscheren, Motorkettensägen und Motorhacken dürfen in Wohngebieten werktags (Montag bis Samstag) von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr betrieben werden.

Der Einsatz von z. B. Freischneidern, Grastrimmern/Graskantenschneidern sowie Laubbläsern und -sammlern ist in Wohngebieten dagegen werktags nur in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr beschränkt.

Ein Betrieb an Sonn- und Feiertagen ist ganztägig unzulässig.

Sollten diese Maschinen allerdings mit dem Umweltzeichen nach der Verordnung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments ausgestattet sein, gelten auch hierfür die oben genannten Betriebszeiten für Rasenmäher. Geregelt ist dies in der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV).

Ein Verstoß gegen die Betriebszeiten kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.