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Mitteilungsblatt der Gemeinde Baar-Ebenhausen
Ausgabe 9/2023
Bürgerinfo - Interessantes - Wissenswertes
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Weiheraufsicht 2023

Im Zeitraum zwischen dem 1. Mai und 30. September 2023 übernehmen wieder zwei Weiheraufsichten die Aufsicht an den Weihern. Diese sind befugt, die Vorgaben der Satzungen und Verordnungen (siehe nachstehende Übersicht) vor Ort durchzusetzen und können sich mit einem Dienstausweis ausweisen.

Es ist nicht gestattet:

a)

andere Badegäste unterzutauchen,

b)

Spiele und sportliche Übungen durchzuführen, wenn hierdurch andere gefährdet werden,

c)

Feuer zu unterhalten,

d)

Abfälle aller Art außerhalb der Abfallkörbe abzulagern,

e)

Gegenstände, die Verletzungen verursachen können, wegzuwerfen, liegen zu lassen oder ins Wasser zu bringen,

f)

soweit sanitäre Anlagen zur Verfügung stehen, die Notdurft außerhalb dieser Anstalten zu verrichten,

g)

mit ansteckenden Krankheiten zu baden,

h)

die Grünanlagen und die Anlageeinrichtungen (WC-Anlagen, Spielplätze, Bänke, Hinweistafeln usw.) zu verunreinigen, zu beschädigen, zu entfernen oder sonst zu verändern,

i)

Tiere aller Art frei laufen zu lassen (bitte beachten, dass am Ebenhausener Weiher in der Zeit vom 1.5. bis 30.9.23 ein generelles Betretungsverbot für Hunde gilt)

j)

das Zelten und Aufstellen von Wohnwagen,

k)

das Reiten innerhalb des Erholungsgeländes oder das Fahren mit Pferdegespannen,

l)

sich ohne Badebekleidung am Weiher aufzuhalten bzw. ohne Badebekleidung zu baden.

Wer gegen die oben genannten Verbote bzw. Regelungen zuwiderhandelt, kann mit einer Geldbuße bis zu 500 € belegt werden (Art. 27 Abs. 4 Nr. 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes in Verbindung mit Art. 17 des Ordnungswidrigkeitengesetzes).

Wir möchten die Badegäste daher auffordern, die oben genannten Verbote bzw. Regelungen zu beachten bzw. zu befolgen.