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Mitteilungsblatt der Gemeinde Baar-Ebenhausen
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

I.

Aufgrund von Art. 9 Abs. 5 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFg) i.V.m. Art. 4 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Mittelschule Reichertshofen (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm) gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom 11.04.2024 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.516.260,00 €

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  170.000,00 €

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Verwaltungsumlage

(1)

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 1.281.961,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Verbandsschüler der Mitglieder des Schulverbandes bemessen.

(2)

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober des Vorjahres auf 355 Verbandsschüler festgesetzt.

(3)

Die Verwaltungsumlage je Verbandsschüler wird auf 3.611,1577 € festgesetzt.

Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 6.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

II.

Das Landratsamt Pfaffenhofen hat mit Schreiben vom 18.04.2024 (Aktenzeichen 60/941) rechtsaufsichtlich Stellung genommen. Die Haushaltssatzung 2024 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

III.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gem. Art. 26 Abs. 1, Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 GO und § 4 Satz 1 der Bekanntmachungsverordnung während des ganzen Jahres in der Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen, Außenstelle Feuerwehrhaus, Münchner Str. 30, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.

Reichertshofen, 03.05.2024
Michael Franken, Schulverbandsvorsitzender