Aufgrund von Art. 9 Abs. 5 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFg) i.V.m. Art. 4 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Mittelschule Reichertshofen (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm) gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom 11.04.2024 folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.516.260,00 € |
| Vermögenshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit — 170.000,00 € |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| (1) | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 1.281.961,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Verbandsschüler der Mitglieder des Schulverbandes bemessen. |
| (2) | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober des Vorjahres auf 355 Verbandsschüler festgesetzt. |
| (3) | Die Verwaltungsumlage je Verbandsschüler wird auf 3.611,1577 € festgesetzt. |
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 6.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Das Landratsamt Pfaffenhofen hat mit Schreiben vom 18.04.2024 (Aktenzeichen 60/941) rechtsaufsichtlich Stellung genommen. Die Haushaltssatzung 2024 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gem. Art. 26 Abs. 1, Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 GO und § 4 Satz 1 der Bekanntmachungsverordnung während des ganzen Jahres in der Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen, Außenstelle Feuerwehrhaus, Münchner Str. 30, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.