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Gemeinde Bibertal Mitteilungsblatt
Ausgabe 1/2025
Hinweise der Gemeinde
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Hinweise der Gemeinde

In den kommenden Tagen wird die Gemeinde die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 verschicken. Die Grundsteuer-Hebesätze wurden vom Gemeinderat in der Sitzung am 26.11.2024 beschlossen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 270 v.H., der Hebesatz für die Grundsteuer B 230 v.H.. Diese Sätze wurden auf Basis der vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbeträge kalkuliert.

Grundlage für die Grundsteuerbescheide sind die Grundsteuermessbeträge, die das Finanzamt Günzburg mitteilt. Diese Grundsteuermessbeträge werden mit den Hebesätzen der Gemeinde Bibertal multipliziert um die festzusetzende Grundsteuer zu berechnen. Die Gemeindeverwaltung hat auf die Bewertung der Grundstücke und der daraus berechneten Steuerbeträge also keinen Einfluss und ist verpflichtet, die Grundsteuer auf Grundlage der Bewertungen des Finanzamts zu erheben. Die Gemeindeverwaltung darf ohne eine Korrektur des Finanzamts die Grundsteuerbescheide von sich aus nicht ändern. Aus diesem Grund werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich bei Fragen bzgl. der Höhe der veranlagten Grundsteuer direkt an das Finanzamt Günzburg zu wenden.

Da der Postversand automatisiert erfolgt werden die Bescheide einzeln verschickt.