Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt nach §1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bibertal der Anzeigepflicht.
Anmeldeformulare finden Sie unter www.bibertal.de, Formulare, Steuern & Abgaben oder erhalten Sie im Steueramt, Zi.Nr. 13 im Bürgerzentrum im Rathaus.
Eine digitale Eingabe erfolgt direkt über unser virtuelles Bürgerbüro.