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Gemeinde Bibertal Mitteilungsblatt
Ausgabe 12/2026
Hinweise der Gemeinde
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Hinweise der Gemeinde

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt nach §1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bibertal der Anzeigepflicht.

Anmeldeformulare finden Sie unter www.bibertal.de, Formulare, Steuern & Abgaben oder erhalten Sie im Steueramt, Zi.Nr. 13 im Bürgerzentrum im Rathaus.

Eine digitale Eingabe erfolgt direkt über unser virtuelles Bürgerbüro.