Wer genießt sie nicht, die ersten Spaziergänge nach dem langen Winter? Aber Achtung - aufgepasst! Das im Bayerischen Naturschutzgesetz geregelte Recht auf freien Zugang zur Natur hat auch seine Grenzen. Vieles was von den Erholungssuchenden und Sportlern als "Natur" betrachtet wird, ist letztlich eine von Landwirten geschaffene Kulturlandschaft, die der Lebensmittelerzeugung dient oder der Erzeugung von hygienisch einwandfreiem Futter. Wer mit seinem Hund spazieren geht, muss deshalb "im Falle des Falles" den Kothaufen unbedingt beseitigen, sprich mitnehmen. Dazu gehört auch, dass Wiesen während der Zeit des Aufwuchses nicht betreten werden dürfen. Damit hat das Bayer. Naturschutzgesetz eine alte Bauernregel aufgegriffen, wonach "ab Georgi" - also ab dem 23. April - die Spaziergänger Wiesen nicht betreten sollen.
Übrigens können Verstöße hiergegen bis zur Sachbeschädigung gehen und juristisch verfolgt werden. Zur Vermeidung entsprechender Schäden bitten wir alle, sich an diese Regeln zu halten.
Auch so kann man problemlos schöne und erholsame Spaziergänge in der freien Natur erleben!