Am 15.05.2023 werden folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig:
Grundsteuer A und B:
2. Quartal 2023
Gewerbesteuer-Vorauszahlung:
2. Quartal 2023
Verbrauchsgebühren-Bescheid
2. Quartal 2023
Steuerpflichtige Bürger, die keine Abbuchungs- und Einzugsermächtigung mittels
Lastschrift erlauben, sind verpflichtet, ihre Zahlungen selbst ständig und ohne Aufforderung auf eines der folgenden Bankkonten vorzunehmen:
Raiffeisenbank Mittelschwaben,
BLZ: 72069126, Kto.Nr.: 720380,
BIC: GENODEF1BBT, IBAN: DE04 7206 9126 0000 7203 80
Sparkasse Günzburg/Krumbach
BLZ: 72051840, Kto.Nr.: 200154
BIC: BYLADEM1GZK, IBAN: DE97 7205 1840 0000 2001 54
Bei Überweisung auf eines der o.g.Konten bitten wir das Kassenzeichen und die Steuerart anzugeben.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist für jeden angefangenen Monat des Zahlungsverzuges nach Maßgabe des Art. 13 Abs.1 Nr. 5 BuchSt. KAG i.V.m.
§ 240 AO 1977 ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des rückständigen Betrages zu erheben.
Kontoänderungen müssen 2 Wochen vor dem Abbuchungstermin mitgeteilt werden, da sie sonst nicht berücksichtigt werden können.