Im Frühjahr häufen sich alljährlich im Rathaus Anfragen über die zulässigen Rasenmäherzeiten. Daher teilen wir mit, dass an Sonn- und Feiertagen, aber auch zwischen 20 Uhr und 7 Uhr an Werktagen Rasenmäher (außer im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz) überhaupt nicht betrieben werden dürfen.
Zahlreiche Anfragen richten sich darauf, ob es erlaubt sei, während der Mittagszeit zu mähen. Tatsächlich ist dies nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung nicht verboten. Im Interesse guter nachbarschaftlicher Beziehungen empfiehlt die Gemeindeverwaltung allerdings während der mittäglichen Ruhezeit, üblicherweise von 12 Uhr - 14 Uhr, den Rasenmäher nicht in Betrieb zu nehmen.