Titel Logo
Gemeinde Bibertal Mitteilungsblatt
Ausgabe 19/2024
Hinweise der Gemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hinweise der Gemeinde

Im Frühjahr häufen sich alljährlich im Rathaus Anfragen über die zulässigen Rasenmäherzeiten. Daher teilen wir mit, dass an Sonn- und Feiertagen, aber auch zwischen 20 Uhr und 7 Uhr an Werktagen Rasenmäher (außer im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz) überhaupt nicht betrieben werden dürfen.

Zahlreiche Anfragen richten sich darauf, ob es erlaubt sei, während der Mittagszeit zu mähen. Tatsächlich ist dies nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung nicht verboten. Im Interesse guter nachbarschaftlicher Beziehungen empfiehlt die Gemeindeverwaltung allerdings während der mittäglichen Ruhezeit, üblicherweise von 12 Uhr - 14 Uhr, den Rasenmäher nicht in Betrieb zu nehmen.

Gemeinde Bibertal