Am 15.05.2025 werden folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig:
Grundsteuer A und B:
2. Quartal 2025
Gewerbesteuer-Vorauszahlung:
2. Quartal 2025
Verbrauchsgebühren-Bescheid
2. Quartal 2025
Steuerpflichtige Bürger, die keine Abbuchungs- und Einzugsermächtigung mittels Lastschrift erlauben, sind verpflichtet, ihre Zahlungen selbst ständig und ohne Aufforderung auf eines der folgenden Bankkonten vorzunehmen:
Raiffeisenbank Mittelschwaben
BLZ: 72069126, Kto.Nr.: 720380,
BIC: GENODEF1BBT, IBAN: DE04 7206 9126 0000 7203 80
Sparkasse Schwaben-Bodensee
BLZ: 73150000, Kto.Nr.: 18 200154
BIC: BYLADEM1MLM, IBAN: DE02 7315 0000 0018 2001 54
Bei Überweisung auf eines der o.g.Konten bitten wir das Kassenzeichen und die Steuerart anzugeben.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist für jeden angefangenen Monat des Zahlungsverzuges nach Maßgabe des Art. 13 Abs.1 Nr. 5 BuchSt. KAG i.V.m. § 240 AO 1977 ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des rückständigen Betrages zu erheben.
Kontoänderungen müssen 2 Wochen vor dem Abbuchungstermin mitgeteilt werden, da sie sonst nicht berücksichtigt werden können.