Hinweis für Eigentümer/Pächter landwirtschaftlicher Grundstücke entlang gemeindlicher Feldwege
Der Gemeinde obliegt die Pflege und der Unterhalt ihrer Feldwege. Die jeweils für die entsprechenden Gemarkungen zuständigen Obmänner/Beauftragte sind im Auftrag der Gemeinde darum bemüht, die Feldwege in bestmöglichem Zustand für die bestimmungsgemäße Nutzung zu erhalten.
Wir bitten daher alle Anlieger an gemeindlichen Feldwegen, die vorhandenen Gras-Randstreifen so zu mähen, dass der Grasschnitt nicht auf die Feldwege geworfen wird und dort liegen bleibt.
Vielen Dank für Ihren Beitrag zum Erhalt und Unterhalt der gemeindlichen Feldwege.