Die Gemeinde Bibertal bittet alle Hundebesitzer, ihre Hunde während der Brut- und Setzzeit durchgehend angeleint in der Natur zu führen. Unabhängig davon, ob Leinenpflicht festgelegt ist oder nicht gilt stets: Wenn ein Hund einem Wildtier nachsetzt, dann ist das nach dem Jagdgesetz Wilderei.
Die Gemeinde appelliert an die Vernunft der Hundehalter, gerade jetzt – in der Brut- und Setzzeit – vorsichtig zu sein und die Hunde im Zweifel anzuleinen. Trächtige Rehe sind oft nicht mehr schnell genug, um vor Hunden zu fliehen. Und auch die Jungtiere haben wenig Chancen.
Auch der Bayerische Jagdverband appelliert an Hundehalter, in den nächsten Wochen Hunde an die Leine zu nehmen und damit auf den Nachwuchs von Wildtieren Rücksicht zu nehmen. Ab Mai bringen Rehe, Füchse, und viele andere Tiere auf Wiesen, Feldern und in Wäldern ihre Jungtiere zur Welt, wie der Verband mitteilt.
Das im Bayerischen Naturschutzgesetz geregelte Recht auf freien Zugang zur Natur hat auch weitere Grenzen. Vieles was von den Erholungssuchenden und Sportlern als "Natur" betrachtet wird, ist letztlich eine von Landwirten geschaffene Kulturlandschaft, die der Lebensmittelerzeugung dient oder der Erzeugung von hygienisch einwandfreiem Futter. Wer mit seinem Hund spazieren geht, muss deshalb "im Falle des Falles" den Kothaufen unbedingt beseitigen, sprich mitnehmen. Dazu gehört auch, dass Wiesen während der Zeit des Aufwuchses nicht betreten werden dürfen. Damit hat das Bayer. Naturschutzgesetz eine alte Bauernregel aufgegriffen, wonach "ab Georgi" - also ab dem 23. April – die Spaziergänger Wiesen nicht betreten sollen.
Übrigens können Verstöße hiergegen bis zur Sachbeschädigung gehen und juristisch verfolgt werden. Zur Vermeidung entsprechender Schäden bitten wir alle, sich an diese Regeln zu halten.
Auch so kann man problemlos schöne und erholsame Spaziergänge in der freien Natur erleben!
Viel Spaß dabei!