Teilweise nimmt leider der Unkrautbewuchs zwischen den Gräbern auf den Friedhöfen der Gemeinde Bibertal stark zu.
Dass diese Flächen von den Grabbesitzern reinzuhalten sind, ist in der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Bibertal (Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenhaussatzung) vom 24.06.2019 unter Punkt VIII. Herrichtung und Pflege der Gräber in § 35 Allgemeines, Unterhaltung der Gräber eindeutig geregelt.
(4) Die Reinhaltung der Kieswege um die Grabstätte obliegt dem Nutzungsberechtigten.
Diese Satzung kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und ist auf der Homepage unter www.bibertal.de – Bürgerinformationen - Satzungen & Verordnungen & Richtlinien – Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenhaussatzung veröffentlicht.
Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung und bedanken uns dafür.