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Gemeinde Bibertal Mitteilungsblatt
Ausgabe 23/2026
Bekanntmachungen anderer Behörden
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Bekanntmachungen anderer Behörden

Am Freitag, den 05.06.2026 kann von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr auf dem Gelände des Wertstoffzentrums Leipheim, Schleifstraße 5, Problemmüll abgegeben werden.

Zu den Problemabfällen gehören insbesondere:

Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Düngemittel, ölhaltige Abfälle, Säuren, Laugen, Salze, Chemikalienreste aus dem Hobbybereich, lösemittelhaltige Abfälle und Substanzen, flüssige Altfarben und Lacke, Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel, Laborchemikalien und Gifte im engeren Sinne, Abfälle mit Quecksilber, Quecksilberoxidbatterien und sonstige Batterien, PCB-haltige Kleinkondensatoren, Haushaltsreiniger, Frostschutzmittel, Spraydosen und Feuerlöscher.

Altöl wird nur in Ausnahmefällen angenommen. Nach dem geltenden Abfallgesetz ist jeder Händler verpflichtet, die gleiche Menge Altöl kostenlos zurückzunehmen, wie er an einen Kunden verkauft, bzw. verkauft hat. Bei der Abgabe werden pro Liter 0,50 Euro in bar direkt vom Anlieferer erhoben.

Die Gesamtmenge pro Anlieferer beträgt 60 kg bzw. 60 Liter.

Mit Ausnahme der Dispersionsfarbeneimer dürfen die angelieferten Behälter einen maximalen Durchmesser von 35 cm aufweisen. Die Größe der Altölgebinde darf 20 Liter nicht übersteigen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Telefon 08221/95-456 oder im Internet unter kaw.landkreis-guenzburg.de